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    International tätig

    Deutschland

    Der Ruhrverband – ein operatives Unternehmen der Wasserwirtschaft

    Der Ruhrverband ist ein öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen ohne Gewinnerzielungsabsichten. Sowohl beim Betrieb seiner Talsperren, die die Wasserversorgung von 4,6 Millionen Menschen sicherstellen, als auch bei der Abwasserreinigung für 60 Städte und Gemeinden im Einzugsgebiet von Ruhr und Lenne stehen Mensch und Umwelt im Zentrum seines Handelns, ohne dabei das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu vernachlässigen.

    Die Ruhr und ihre Nebenflüsse werden unabhängig von politischen Verwaltungseinheiten als Einheit betrachtet und bewirtschaftet. Dieses Flussgebietsmanagement schafft einen fairen Ausgleich zwischen den diversen Nutzungen und Interessen an den Flüssen und Seen. Das spart Kosten und dient, wie von der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gefordert, dem Umweltschutz und dem Allgemeinwohl.

    Ein Fluss, der Großes leistet

    Die Ruhr ist Lebensader und Namensgeberin für einen der größten Ballungsräume in Europa, das Ruhrgebiet. Rund 4,6 Millionen Menschen beziehen ihr Trink- und Brauchwasser aus der Ruhr und ihren Nebenflüssen. Die hohe Bevölkerungsdichte und die große Anzahl an Gewerbe- und Industriebetrieben sorgen dafür, dass der Wasserverbrauch je Flächeneinheit in der Region etwa siebenmal höher liegt als im Bundesdurchschnitt.

    Dafür zu sorgen, dass die Ruhr die Wasserversorgung einer ganzen Region sicherstellen kann, ist Aufgabe des Ruhrverbands. Er garantiert seit 1913 auf Grundlage des Ruhrverbandsgesetzes eine zukunftsgerechte wasserwirtschaftliche Infrastruktur an der Ruhr. Zu diesem Zweck betreibt der Ruhrverband im 4.485 Quadratkilometer großen Einzugsgebiet der Ruhr rund 1.000 wasserwirtschaftliche Anlagen, darunter acht Talsperren und fünf Stauseen.

    Der Ruhrverband plant, baut, finanziert und betreibt die Anlagen aus einer Hand und für das gesamte Einzugsgebiet der Ruhr. Seine Unternehmensziele entwickelt und verfolgt der Ruhrverband im Dialog mit seinen Verbandsmitgliedern, also Städten, Gemeinden, Kreisen, Wasserwerken und gewerblichen Unternehmen im Verbandsgebiet.